Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sommer Private Residence
Stand: 14. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen von Sommer Private Residence, Inhaber Justin Sommer, Einzelunternehmen (nachfolgend „SPR“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Betreuungs- oder Dienstleistungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder sonstigen Informationsunterlagen stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch ein individuelles Angebot von SPR und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Einsatzort, Besuchsintervalle sowie gegebenenfalls Vollmachten und Kostenfreigaben werden individuell vereinbart.
3. Leistungen von SPR
SPR erbringt persönliche organisatorische Betreuungs-, Koordinations- und Concierge-Leistungen für private Haupt-, Zweit- und Ferienresidenzen.
Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere umfasst sein:
vereinbarte Begehungen und Sichtkontrollen;
Koordination von Handwerks-, Wartungs-, Pflege-, Reinigungs-, Garten-, Pool-, Haustechnik- und sonstigen Dienstleistern;
Vorbereitung der Residenz vor Anreise sowie organisatorische Maßnahmen nach Abreise;
Schlüssel-, Zutritts- und Terminmanagement;
organisatorische Eigentümervertretung im vereinbarten Umfang;
Koordination externer Sicherheits-, Alarm-, Smart-Home- und Monitoring-Lösungen;
Dokumentation von Objektzuständen, Auffälligkeiten und Maßnahmen;
organisatorische Bündelung und Aufbereitung von Angeboten, Rechnungen, Wartungsinformationen und Dienstleisterkommunikation;
individuell vereinbarte Concierge- und Residenzservices.
Maßgeblich ist ausschließlich der im jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarte Leistungsumfang.
4. Begehungen und Sichtkontrollen
SPR schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen. Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher, sicherheitsbezogener oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Begehungen und Sichtkontrollen sind grundsätzlich visuelle und organisatorische Kontrollen im vereinbarten Umfang.
Sie ersetzen insbesondere keine technische Gebäudeprüfung, Bauwerksdiagnostik, Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Brandschutz-, Sicherheits- oder sonstige Fachprüfung und keine sachverständige Begutachtung.
Verdeckte, verschlossene, nicht ohne Weiteres zugängliche oder nur mit technischen Hilfsmitteln prüfbare Bereiche und Anlagen werden nicht untersucht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und fachlich sowie rechtlich zulässig ist.
SPR übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche Schäden, Mängel, Defekte, Leckagen, Einbruchversuche, Brandereignisse, Schädlingsbefall oder sonstige Ereignisse durch eine Begehung verhindert oder rechtzeitig erkannt werden.
5. Abgrenzung zu erlaubnispflichtigen und fachgebundenen Tätigkeiten
SPR übernimmt keine Tätigkeiten, für deren selbständige gewerbsmäßige Ausübung eine besondere behördliche Erlaubnis, Registrierung, Zulassung oder Fachqualifikation erforderlich ist, soweit die hierfür erforderliche Berechtigung nicht vorliegt.
Insbesondere übernimmt SPR ohne entsprechende Berechtigung keine erlaubnispflichtige Maklertätigkeit, keine Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnraum, keine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern, keine Bauträger- oder Baubetreuertätigkeit und keine eigenständige gewerbsmäßige Bewachung fremden Lebens oder Eigentums.
SPR erbringt außerdem keine eigenständige Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs-, Bau-, Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Sicherheits- oder sonstige erlaubnis- oder fachkundegebundene Beratung.
Erforderliche Fachleistungen können auf Wunsch organisatorisch über entsprechend qualifizierte externe Fachpersonen oder Unternehmen koordiniert werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt SPR rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Zugangsberechtigungen zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Hierzu zählen insbesondere relevante Informationen über Zutritts- und Alarmsysteme, technische Besonderheiten, bekannte Schäden oder Gefahren, Tiere, anwesende Personen sowie gegebenenfalls Vorgaben einer Haus- oder WEG-Verwaltung oder eines Versicherers.
Änderungen solcher Umstände, insbesondere geänderte Zugangscodes, neue Sicherheitsvorgaben oder bekannte Schäden, sind SPR unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass SPR und ausdrücklich autorisierte Personen im vereinbarten Umfang rechtmäßig Zutritt zur Residenz erhalten dürfen.
7. Schlüssel, Zugangsdaten und Zutrittsmittel
Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Fernbedienungen, Codes oder sonstige Zutrittsmittel werden ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet und mit angemessener Sorgfalt verwahrt.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich, vom Auftraggeber gestattet und unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit und Sicherheit vertretbar ist.
Der Verlust oder eine erkennbare Kompromittierung von Zutrittsmitteln oder Zugangsdaten wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Mitarbeiter und externe Dienstleister
SPR ist berechtigt, zur Erbringung eigener vertraglicher Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern keine ausdrücklich höchstpersönliche Leistung vereinbart wurde.
Werden selbständige Handwerker, Techniker, Reinigungs-, Garten-, Sicherheits- oder sonstige externe Unternehmen lediglich vermittelt oder im Auftrag des Auftraggebers koordiniert, kommt der Vertrag grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen externen Dienstleister zustande, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde.
SPR haftet nicht allein aufgrund der Vermittlung oder Koordination für die fachgerechte Ausführung eigenständiger Leistungen externer Vertragspartner.
Eine Haftung von SPR für eigenes Verschulden, insbesondere bei einer schuldhaft fehlerhaften Auswahl, Weisung oder Koordination, bleibt unberührt.
9. Sicherheits-, Alarm- und Monitoring-Leistungen
SPR erbringt selbst keine erlaubnispflichtigen Bewachungsleistungen oder sonstigen erlaubnispflichtigen Sicherheitsdienste, soweit hierfür keine entsprechende Berechtigung besteht.
Sicherheits-, Alarm-, Kamera-, Smart-Home- oder Monitoring-Lösungen werden, soweit vereinbart, organisatorisch über geeignete und erforderlichenfalls entsprechend berechtigte Fachpartner koordiniert.
Technische Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Leistungspflichten solcher externen Anbieter richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem Fachpartner.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet SPR weder eine dauerhafte 24/7-Überwachung noch eine jederzeitige persönliche Erreichbarkeit.
10. Vollmachten und Eigentümervertretung
SPR darf rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Auftraggebers nur abgeben und kostenpflichtige Verpflichtungen nur eingehen, soweit hierfür eine ausdrückliche Vollmacht oder Kostenfreigabe besteht.
Umfang, Dauer und finanzielle Grenzen einer Vollmacht werden individuell vereinbart.
Durch diese AGB allein wird keine Generalvollmacht erteilt.
Ohne gesonderte ausdrückliche Vollmacht ist SPR insbesondere nicht befugt, Immobilien zu veräußern oder zu belasten, Darlehen aufzunehmen, Miet- oder Kaufverträge abzuschließen, Vermögenswerte zu übertragen oder vergleichbare rechtlich besonders bedeutsame Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben.
11. Notfälle und Gefahrensituationen
Für Notfälle kann im individuellen Vertrag ein finanzieller und organisatorischer Handlungsrahmen vereinbart werden.
Besteht eine erkennbare unmittelbare Gefahr für Personen oder erhebliche Sachwerte, darf SPR insbesondere Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, zuständige Versorgungsunternehmen oder andere zuständige Stellen verständigen.
Kostenpflichtige private Maßnahmen werden grundsätzlich nur innerhalb einer bestehenden Vollmacht oder Kostenfreigabe veranlasst.
Zwingende gesetzliche Regelungen für Not- und Gefahrensituationen bleiben unberührt.
SPR ersetzt keine öffentliche Notruf-, Feuerwehr-, Polizei-, Sicherheits- oder technische Bereitschaftsstelle.
12. Dokumentation, Fotos und Vertraulichkeit
Soweit dies zur Durchführung oder Dokumentation der vereinbarten Leistungen erforderlich ist, darf SPR Zustände der Residenz, Auffälligkeiten und durchgeführte Maßnahmen schriftlich oder fotografisch dokumentieren.
Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.
SPR behandelt insbesondere Informationen über Zugangssysteme, Abwesenheitszeiten, Sicherheitsmaßnahmen sowie persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten des Auftraggebers vertraulich.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich, vom Auftraggeber gestattet oder gesetzlich zulässig ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung von SPR und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
13. Vergütung, Fremdkosten und Geldverkehr
Die Vergütung von SPR richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
Dies gilt insbesondere für Betreuungspauschalen, zusätzliche Einzel- oder Projektleistungen, zusätzliche Begehungen, Fahrt- und Reisekosten, Auslagen und sonstige vereinbarte Leistungen.
Kosten externer Dienstleister sind nicht Bestandteil der Vergütung von SPR, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
SPR nimmt grundsätzlich keine Gelder des Auftraggebers zur freien Vermögensverwaltung entgegen und begleicht Rechnungen Dritter nicht aus eigenen Mitteln, sofern hierfür nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Verbraucherverträgen werden Preise, zusätzliche Kosten oder deren Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss nach den gesetzlichen Vorgaben mitgeteilt.
Für Fälligkeit, Zahlungsverzug und Verzugsfolgen gelten die individuelle Vereinbarung und ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
14. Termine, Leistungszeiten und Erreichbarkeit
Termine, Besuchsintervalle, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Bereitschaftszeiten werden individuell vereinbart.
Soweit Termine oder Zeitfenster nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, handelt es sich um geplante Leistungszeiten.
SPR informiert den Auftraggeber über erhebliche absehbare Verzögerungen oder Leistungshindernisse möglichst zeitnah.
Eine ständige Erreichbarkeit oder ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Kann eine Leistung aufgrund fehlender Zutrittsmöglichkeiten, behördlicher Maßnahmen, erheblicher Verkehrs- oder Versorgungsstörungen, außergewöhnlicher Naturereignisse, höherer Gewalt oder anderer von SPR nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, wird der Auftraggeber möglichst zeitnah informiert.
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
15. Versicherungen und Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, einen für die Residenz und deren Nutzung angemessenen Versicherungsschutz zu unterhalten und eigene gesetzliche oder vertragliche Obliegenheiten gegenüber Versicherern, Behörden, Eigentümergemeinschaften oder sonstigen Stellen einzuhalten.
Begehungen, Sichtkontrollen oder Berichte von SPR erfüllen besondere Kontroll-, Dokumentations- oder Anwesenheitspflichten eines Versicherungsvertrages nur, wenn dies im konkreten Fall ausdrücklich vereinbart wurde und mit den Anforderungen des jeweiligen Versicherers vereinbar ist.
16. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsbeginn, Laufzeit, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
Bei Verbraucherverträgen werden zwingende gesetzliche Vorgaben zu Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende sind überlassene Schlüssel, Zutrittsmittel, Unterlagen und sonstige herauszugebende Gegenstände des Auftraggebers nach Abstimmung zurückzugeben.
17. Haftung
SPR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SPR, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
SPR haftet ferner unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von SPR auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von SPR für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SPR.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
Soll SPR auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nicht abbedungen werden können, nicht entzogen werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von SPR Gerichtsstand.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren AGB-Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen SPR und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.